Ego
in dei nomine
Albertus dono ad s. Nazarium quidquid in pago worm.
in Heisinisheimer marca, habere uideor in terris
uineis edificiis,
p[er]petualiter ·] ad possidendum stipulatione subnixa.
Actum in
monasterio laurish. in mense sept., anno XI Pippini.
Ich,
Albert, wende im
Namen Gottes dem
Hl. Nazarius eine Gabe zu. Ich schenke ihm
alles, was ich in der Gemarkung Heidesheim
an Äckern, Weinbergen und Bauwerken
besitze. Möge alles auf ewig sein eigen sein.
Der Besitzwechsel ist damit vollzogen.
Geschehen im Lorscher Kloster im Monat
September im 11. Jahr des Königs Pippin.
(Urkunde 1436 - Reg. 353)
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Die
früheste Schenkungsurkunde, die den historischen Namen von Heisinisheim/ Heidesheim
erwähnt, datiert nach der
mittelalterlichen Kopie der mittlerweile verlorenen originalen Urkunden
des 8. Jahrhunderts eine Schenkung des Albertus an den Hl. Nazarius von
Lorsch auf das 11. Jahr der Herrschaft Pippins, d. i. 762.
Nach diesem Jahr richten sich auch die Feierlichkeiten zur
1250-Jahrfeier 2012. Diese Datierung kann aber nicht stimmen, sondern
beruht wohl auf einem Kopierfehler des Schreibers aus dem 13.
Jahrhundert, denn das Altmünsterkloster von Lorsch wurde erst
763/64 gegründet. Erst nach der Translatio der Gebeine des
römischen Märtyrers Nazarius 765 setzten die
Schenkungen
begüterter Franken an den Heiligen ein. Diese deutliche
Unstimmigkeit in der Datierung der Urkunde und damit auch in der
Ersterwähnung von Heisinisheim war bereits bei der
1200-Jahrfeier
bekannt, wie ein Schreiben des damaligen Archivassessors im Mainzer
Stadtarchiv an den damaligen Rektor Sturm 1961 klar stellt. In gleicher
Weise verweist der damalige Schulrat a. D. F.J. Spang in einem Brief
vom Dezember 1961 auf die zu frühe Datierung hin, ein Hinweis,
den
er in seinem Beitrag zur Festschrift 1962 wiederholt. Beide verweisen
auf Karl Glöckner, Codex Laurshamensis, Bd. II, Copialbuch 1.
Teil, der bereits 1933 auf S. 406 auf diese Unstimmigkeit
aufmerksam machte. |
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Da die Ortsgemeinde im
Vertrauen auf Heimatforscher Ernst Krebs die
Vorbereitungen zu den Jubiläumsfeierlichkeiten begonnen hatte,
war
eine Korrektur kaum mehr möglich. Offensichtlich kannte Herr
E.
Krebs die Anmerkung Glöckners von 1933 nicht.
In der logischen/ notwendigen Folge von 1962 feiert Heidesheim 2012 50
Jahre später sein 1250-jähriges Jubiläum, in
Bezug auf
den 1. schriftlichen Hinweis des Ortes vielleicht wenige Jahre zu
früh, aber folgerichtig. Zudem ist die Gemeinde nachweislich
bedeutend älter. Die archäologische Befundlage ist
eindeutig.
762 bestand bereits innerhalb des jetzigen Ortskerns ein
großer
fränkischer Friedhof, und um 700 erbauten bereits
frühe
fränkische Siedler über den Gräbern ihrer
Vorfahren in
den antiken Mauern einer villa rustica in der Georgenflur eine
Saalkirche, die Vorgängerkirche der heutigen Georgskapelle. |
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