Historisches  Heidesheim

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Heidesheimer
Schenkungsurkunden

 



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 Ausstellung













Impressum
Die frühesten Urkunden von Heisinisheim (767 - 794) im Codex Laureshamensis
Ausstellung im Foyer der Verbandsgemeinde (26. Oktober 2011 - 26. Januar 2012)anlässlich der 1250-Jahrfeier von Heidesheim (762 - 2012)

Findort des Codex Laureshamensis im Bayerischen Staatsarchiv Würzburg: 
"Mainzer Bücher verschiedenen Inhalts Nr. 72"

Erste Einführung


Ego in dei nomine Albertus dono ad s. Nazarium quidquid in pago worm.  in Heisinisheimer  marca,  habere uideor in terris uineis edificiis, p[er]petualiter ·] ad possidendum stipulatione subnixa. Actum in monasterio laurish. in mense sept., anno XI Pippini.
Ich, Albert, wende im Namen Gottes dem
Hl. Nazarius eine Gabe zu. Ich schenke ihm alles, was ich in der Gemarkung Heidesheim an Äckern, Weinbergen und Bauwerken besitze. Möge alles auf ewig sein eigen sein. Der Besitzwechsel ist damit vollzogen. Geschehen im Lorscher Kloster im Monat September im 11. Jahr des Königs Pippin.

(Urkunde 1436 - Reg. 353)

Die früheste Schenkungsurkunde, die den historischen Namen von
Heisinisheim/ Heidesheim  erwähnt, datiert nach der mittelalterlichen Kopie der mittlerweile verlorenen originalen Urkunden des 8. Jahrhunderts eine Schenkung des Albertus an den Hl. Nazarius von Lorsch auf das 11. Jahr der Herrschaft Pippins, d. i. 762.
Nach diesem Jahr richten sich auch die Feierlichkeiten zur 1250-Jahrfeier 2012. Diese Datierung kann aber nicht stimmen, sondern beruht wohl auf einem Kopierfehler des Schreibers aus dem 13. Jahrhundert, denn das Altmünsterkloster von Lorsch wurde erst 763/64 gegründet. Erst nach der Translatio der Gebeine des römischen Märtyrers Nazarius 765 setzten die Schenkungen begüterter Franken an den Heiligen ein. Diese deutliche Unstimmigkeit in der Datierung der Urkunde und damit auch in der Ersterwähnung von Heisinisheim war bereits bei der 1200-Jahrfeier bekannt, wie ein Schreiben des damaligen Archivassessors im Mainzer Stadtarchiv an den damaligen Rektor Sturm 1961 klar stellt. In gleicher Weise verweist der damalige Schulrat a. D. F.J. Spang in einem Brief vom Dezember 1961 auf die zu frühe Datierung hin, ein Hinweis, den er in seinem Beitrag zur Festschrift 1962 wiederholt. Beide verweisen auf Karl Glöckner, Codex Laurshamensis, Bd. II, Copialbuch 1. Teil, der bereits 1933 auf S.  406 auf diese Unstimmigkeit aufmerksam machte.
Da die Ortsgemeinde im Vertrauen auf Heimatforscher Ernst Krebs die Vorbereitungen zu den Jubiläumsfeierlichkeiten begonnen hatte, war eine Korrektur kaum mehr möglich. Offensichtlich kannte Herr E. Krebs die Anmerkung Glöckners von 1933 nicht. In der logischen/ notwendigen Folge von 1962 feiert Heidesheim 2012 50 Jahre später sein 1250-jähriges Jubiläum, in Bezug auf den 1. schriftlichen Hinweis des Ortes vielleicht wenige Jahre zu früh, aber folgerichtig. Zudem ist die Gemeinde nachweislich bedeutend älter. Die archäologische Befundlage ist eindeutig. 762 bestand bereits innerhalb des jetzigen Ortskerns ein großer fränkischer Friedhof, und um 700 erbauten bereits frühe fränkische Siedler über den Gräbern ihrer Vorfahren in den antiken Mauern einer villa rustica in der Georgenflur eine Saalkirche, die Vorgängerkirche der heutigen Georgskapelle.